Aktenzeichen: 519 IN 4/25
Am 2. Juli 2025 hat das Amtsgericht Bremen einen wichtigen Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rosenboom Verwaltung GmbH bekanntgegeben. Die Gesellschaft mit Sitz am Kommodore-Johnsen-Boulevard 25 in Bremen stand seit dem 24. April 2025 unter vorläufiger Verwaltung und war mit Verfügungsbeschränkungen belegt. Diese Maßnahmen sind nun nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Die Rosenboom Verwaltung GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Katja Rosenboom mit Wohnsitz in der Konsul-Smidt-Straße 92 in Bremen, sah sich angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Doch trotz der angeordneten vorläufigen Verwaltung konnte keine ausreichende Masse festgestellt werden, um ein Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchzuführen.
Mit der Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen endet die Zeit der gerichtlichen Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Gesellschaft. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dieser Beschluss, dass das Unternehmen formal nicht mehr unter Insolvenzverwaltung steht, zugleich jedoch keine geordnete Abwicklung durch ein Insolvenzverfahren erfolgen kann.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen zur Einsichtnahme bereit. Betroffene und Interessierte können dort alle Einzelheiten des Verfahrens einsehen und sich über die Konsequenzen informieren.
Amtsgericht Bremen, den 2. Juli 2025