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Abweisung des Insolvenzantrags der Schacht IV: Turm Vermögensverwaltungs GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 34 IN 46/24

Am 30. Juni 2025 hat das Amtsgericht Kleve einen bedeutsamen Beschluss im Eröffnungsverfahren über das Vermögen der Schacht IV: Turm Vermögensverwaltungs GmbH gefasst. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17473 eingetragene Gesellschaft mit Sitz an der Empeler Straße 122 in Rees hatte am 16. August 2024 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, um ihr wirtschaftliches Schicksal geordnet zu regeln.

Die GmbH wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Heinz-Ralf Knickmeier, wohnhaft in der Heuversstraße 16 in Bochum. Doch trotz der Hoffnung auf eine geordnete Sanierung oder Abwicklung sah sich das Gericht gezwungen, den Antrag nunmehr mangels Masse abzuweisen. Damit wurde festgestellt, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken oder eine ordnungsgemäße Verwaltung des verbliebenen Vermögens sicherzustellen.

Für die Gläubiger der Schacht IV: Turm Vermögensverwaltungs GmbH bedeutet dieser Beschluss eine bittere Nachricht. Die Abweisung mangels Masse hinterlässt vielfach offene Forderungen, ohne dass diese im Rahmen eines Verfahrens wenigstens teilweise beglichen werden könnten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve eingesehen werden, wo er für alle Betroffenen zur Verfügung steht.

Amtsgericht Kleve, den 30. Juni 2025

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