Aktenzeichen: 8 IN 129/25
Am 25. Juni 2025 um 11:15 Uhr hat das Amtsgericht Gera im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Exklusive Immobilien GmbH, Theaterstraße 4, 07545 Gera, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister Jena unter HRB 516613 eingetragene Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Dmitri Dotiuc vertreten.
Die Exklusive Immobilien GmbH ist im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig und sieht sich nun mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die ein gerichtliches Einschreiten erforderlich machen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gerd Müller, Hofwiesenpark 10, 07548 Gera, bestellt. Er ist telefonisch unter 0365 5514828 sowie per E-Mail unter post@tm-inso.de erreichbar.
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Dies gilt auch für das Einziehen offener Forderungen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren.
Weitere gerichtliche Anordnungen
-
Einziehung von Außenständen ist der Schuldnerin untersagt – diese Aufgabe fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des vorläufigen Insolvenzverwalters.
-
Die Schuldnerin wird in ihren finanziellen Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt, um eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
-
Das Verfahren befindet sich derzeit noch in der Vorbereitungsphase, in der die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht geprüft wird.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim
Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera,
eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung – maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzureichen und von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Ausblick
Mit dieser Maßnahme betritt die Exklusive Immobilien GmbH eine entscheidende Phase der insolvenzrechtlichen Prüfung. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen über ausreichend Substanz verfügt, um eine geordnete Sanierung oder Abwicklung einzuleiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu prüfen und mögliche Optionen im Sinne aller Beteiligten vorzubereiten.
Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht – 25. Juni 2025