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CuraMedica GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Insolvenzgeldvorfinanzierung bis 350.000 € genehmigt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Flensburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CuraMedica GmbH, Husumer Straße 68, 24941 Flensburg (HRB 10827 FL), vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Plistschuk, mehrere Maßnahmen beschlossen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Verfahrensführung zu ermöglichen.

Vorläufige Insolvenzverwaltung (Beschluss vom 26.06.2025, 08:35 Uhr)

Zur Vermeidung nachteiliger Vermögensveränderungen wurde gemäß § 21 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm
Wrangelstraße 17–19, 24937 Flensburg
Tel.: 0461 86070 – Fax: 0461 8607185

Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des Verwalters über ihr Vermögen verfügen. Der Verwalter erhält weitreichende Befugnisse, darunter:

  • Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere

  • Befugnis zur Eröffnung eines Sonderkontos

  • Einziehung von Forderungen

  • Zutritt zu Geschäftsräumen

  • Prüfung der Verfahrenskostendeckung

Insolvenzgeldvorfinanzierung (weiterer Beschluss vom 26.06.2025)

Das Gericht hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Ermächtigung zur Aufnahme eines Darlehens von bis zu 350.000 € erteilt, um die Vorfinanzierung von Insolvenzgeldansprüchen der Mitarbeitenden zu ermöglichen. Das umfasst:

  • Darlehensaufnahme

  • Zahlung von Zinsen und Nebenkosten an das vorfinanzierende Kreditinstitut

  • Belastung der späteren Insolvenzmasse

Diese Maßnahme soll eine Fortzahlung von Löhnen und Gehältern in der Übergangszeit sichern und betriebliche Stabilität fördern.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen beide Beschlüsse kann sofortige Beschwerde eingelegt werden:

Frist: Zwei Wochen
Gericht: Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg

Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzulegen und zu unterzeichnen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Elektronische Dokumente müssen:

  • mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sein oder

  • signiert über sichere Übermittlungswege eingereicht werden
    (z. B. über EGVP)

Weitere Informationen unter: www.justiz.de

Fazit: Die gerichtlichen Anordnungen zeigen einen klar strukturierten Umgang mit der wirtschaftlichen Krise der CuraMedica GmbH. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds signalisiert den Versuch, den Geschäftsbetrieb und die Beschäftigten zu stabilisieren – ein entscheidender Schritt im weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens.

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