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Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen IWT International Wood Trading Seesen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 32 IN 20/25

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren gegen die IWT International Wood Trading Seesen GmbH, mit Sitz in Schlehenweg 1, 38640 Goslar, hat das Amtsgericht Goslar am 25. Juni 2025 um 20:45 Uhr weitere Sicherungsmaßnahmen zur Vermögenssicherung der Schuldnerin erlassen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 201828 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Eugen Ockert, wohnhaft in Goslar, vertreten.

Hintergrund der Maßnahmen

Die neuen Maßnahmen wurden im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor weiteren nachteiligen Veränderungen zu schützen. Welche konkreten Maßnahmen getroffen wurden, ist dem öffentlichen Auszug nicht zu entnehmen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Solche Erweiterungen bestehender Maßnahmen erfolgen regelmäßig, wenn sich neue Informationen zur Vermögenslage oder drohenden Risiken für die Insolvenzmasse ergeben – etwa durch ungesicherte Verfügungen, ausstehende Forderungen oder akute Zahlungsverschiebungen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese gerichtliche Entscheidung kann durch die Antragstellerin sofortige Beschwerde eingelegt werden. Auch jeder Gläubiger ist zur Beschwerde berechtigt, sofern geltend gemacht wird, dass die internationale Zuständigkeit für ein Hauptinsolvenzverfahren nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 nicht gegeben sei.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen beim:

Amtsgericht Goslar – Insolvenzgericht
Kaiserbleek 8, 38640 Goslar
Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar

Die Frist beginnt mit der Zustellung, der Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung (§ 9 InsO).

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Sie muss unterzeichnet und klar auf die angefochtene Entscheidung bezogen sein. Wird nur ein Teil der Entscheidung angefochten, ist dieser ausdrücklich zu bezeichnen.

Hinweis zum Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 13, 14 DS-GVO) finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Goslar unter:
www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de
Die Datenschutzerklärung kann auf Wunsch auch postalisch zugesandt werden.

Amtsgericht Goslar – 25. Juni 2025

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