Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffend die Projekt Theaterresidenz GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Gerhart-Hauptmann-Straße 10, 31137 Hildesheim (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 2476), ist am 26. Juni 2025 um 12:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Wilhelm V bestellt.
Anschrift: Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon: 0511-6968460
Telefax: 0511-69684679
E-Mail: kanzlei@Wilhelm-Kollegen.de
Die Schuldner der Antragstellerin werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses an die Antragstellerin zu leisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Auch jeder Gläubiger kann Beschwerde einlegen, sofern er das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen will.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist, sobald zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung vergangen sind. Im Fall gleichzeitiger Zustellung und Bekanntmachung ist das frühere Ereignis maßgeblich.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hildesheim. Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung benennen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Wird die Entscheidung nur teilweise angefochten, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Die Begründung der Beschwerde ist möglich und empfehlenswert.
Hinweis zum Datenschutz
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Amtsgericht Hildesheim, 26. Juni 2025