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Insolvenzantragsverfahren – Werbeboten Media GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3609 IN 4179/25
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Werbeboten Media GmbH, Leipziger Straße 126, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 137115, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Bauer, wird am 25. Juni 2025 um 11:00 Uhr folgendes beschlossen:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag:

  1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung – gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Insolvenzverwalterin hat folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Überwachung der Geschäftsführung der Schuldnerin zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens
  • Prüfung der Kostenbedeckung des Verfahrens (§ 22 Abs. 1 Satz 2 InsO)
  • Einziehung von Bankguthaben und Forderungen
  • Entgegennahme eingehender Zahlungen
  • Eröffnung und Führung von Sonderkonten
  • Auskunftseinholung bei Kreditinstituten sowie deren Auskunftspflicht
  • Zustellung des Beschlusses an Schuldner der Schuldnerin
  • Betreten der Geschäftsräume sowie Einsicht in Unterlagen

Drittschuldnern ist es untersagt, an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig.
Sie ist binnen zwei Wochen beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
einzulegen.

Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung sowie den Umfang der Anfechtung klar bezeichnen.

Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten wollen.

Elektronische Einreichung:
Einfache E-Mails genügen nicht. Rechtsbehelfe von Rechtsanwälten, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind zwingend elektronisch einzureichen – mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sichere Übermittlungswege gemäß § 130a Abs. 4 ZPO.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie unter www.justiz.de.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25.06.2025

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