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Insolvenzantragsverfahren – UZE ADS EUROPE GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 525 IN 3/25
Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der UZE ADS EUROPE GmbH, Hanna-Kunath-Straße 31, 28199 Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 38521 HB, vertreten durch die Gesellschafterin uze! Mobility GmbH, ebenfalls mit Sitz in Bremen, diese wiederum vertreten durch Geschäftsführer Lutz Peper, wird am 26. Juni 2025 um 10:15 Uhr folgende Maßnahme getroffen:

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen
Telefon: 0421 / 32 27 39 0
Telefax: 0421 / 32 27 39 200
Internet: www.willmerkoester.de

Weitere Anordnungen:
Die Schuldner der Antragstellerin werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO aufgefordert, ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten.

Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Zudem kann die Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden, der nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit des Gerichts bestreiten möchte.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25–31, 28195 Bremen
(elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050)
einzureichen.

Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterschrieben und begründet sein.

Amtsgericht Bremen, 26.06.2025

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