Frage: Frau Bontschev, die KIM-Verordnung läuft mit Ende Juni aus. Die FMA hat aber bereits angekündigt, den „Geist“ der Verordnung durch ein Rundschreiben aufrechtzuerhalten. Ist das rechtlich zulässig?
Bontschev: Ja, grundsätzlich schon. Die FMA hat auch nach dem Auslaufen der KIM-Verordnung das Recht, über sogenannte Rundschreiben ihre Aufsichtspraxis zu konkretisieren. Diese Schreiben sind zwar nicht rechtsverbindlich im Sinne einer Verordnung, haben aber eine starke steuernde Wirkung. Banken, die systematisch gegen solche Empfehlungen verstoßen, müssen mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen rechnen – insbesondere dann, wenn sich dadurch erhöhte Risiken für den Finanzmarkt ergeben.
Frage: Kritiker sehen im Rundschreiben einen „Eingriff durch die Hintertür“. Wie bewerten Sie diese Einschätzung?
Bontschev: Ich sehe darin keinen klassischen „Eingriff“, sondern eine aufsichtliche Orientierungshilfe, wie sie in vielen Finanzmärkten üblich ist. Die FMA erfüllt damit ihre gesetzliche Aufgabe, für die Stabilität des Finanzsystems zu sorgen. Gleichzeitig kann man nachvollziehen, dass etwa die Immobilienwirtschaft oder junge Kreditnehmer eine Lockerung fordern. Aber: Es geht hier nicht nur um Einzelinteressen, sondern um gesamtwirtschaftliche Risikovorsorge. Die massive Zunahme an Wohnbaukrediten in den letzten Monaten zeigt, wie schnell sich ein Kreditboom entwickeln kann – mit potenziellen Folgen für Preisblasen und Überschuldung.
Frage: Das heißt, Sie halten das Vorgehen der FMA für gerechtfertigt?
Bontschev: Ja, unter dem Aspekt der Finanzmarktaufsicht und Gläubigerschutzes ist es vertretbar. Die FMA verfolgt das Ziel, weiterhin Standards wie eine tragbare Schuldendienstquote oder einen angemessenen Eigenkapitalanteil zu fördern, um langfristige Stabilität zu gewährleisten. Dass diese Empfehlungen nach dem Auslaufen der KIM-V nicht mehr bindend sind, bedeutet nicht, dass die FMA tatenlos zusehen muss, wenn sich riskante Markttrends abzeichnen.
Frage: Die KIM-Verordnung war auch politisch stark umstritten. Wie bewerten Sie den Einfluss der Politik in diesem Fall?
Bontschev: Der politische Druck war zuletzt deutlich spürbar. Vor allem aus den Reihen der ÖVP und der Bundesländer kam Kritik, dass die KIM-V gerade für junge Familien eine Hürde darstelle. Es ist verständlich, dass man auf soziale Aspekte Rücksicht nehmen möchte – aber aus rechtlicher Sicht war die FMA unabhängig in ihrer Entscheidung, die Verordnung bis zum Ende aufrechtzuerhalten. Man darf nicht vergessen: Die Finanzmarktaufsicht ist kein politisches Instrument, sondern eine aufsichtsrechtliche Instanz mit gesetzlich verankerter Autonomie.
Frage: Gibt es durch das Auslaufen der KIM-Verordnung nun mehr rechtliche Risiken für Verbraucher?
Bontschev: Möglicherweise. Wenn die Banken die nun gewonnene Flexibilität dazu nutzen, wieder riskantere Finanzierungen zu vergeben – etwa ohne ausreichende Bonitätsprüfung oder mit minimalem Eigenkapital – steigt das Risiko für Kreditnehmer, sich zu übernehmen. Im Fall von Zahlungsunfähigkeit drohen dann Zwangsversteigerung, Verschuldung und langfristige finanzielle Nachteile. Gerade Verbraucher sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen, sondern ihre Finanzierung weiterhin kritisch hinterfragen und gegebenenfalls juristisch oder finanziell beraten lassen.
Frage: Was raten Sie betroffenen Kreditnehmern oder jenen, die einen Immobilienkredit planen?
Bontschev: Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben gelockert wurden, sollten Kreditnehmer weiterhin auf solide Finanzierung achten: mindestens 20 % Eigenkapital, nicht mehr als 35–40 % des Nettoeinkommens für die monatliche Rate, und Absicherung gegen Zinsänderungen. Im Zweifel sollte man einen unabhängigen Finanzberater oder auch juristischen Beistand hinzuziehen, bevor man sich langfristig bindet. Und: Man sollte sich nicht auf vermeintlich günstige Angebote verlassen, wenn diese nicht transparent oder realistisch sind.