Aktenzeichen: 910 IN 211/25 – 6 –
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ART Auto Reparatur Team Ltd. & Co. KG hat das Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung – am 17. Juni 2025 um 10:26 Uhr eine Sicherungsmaßnahme zur Wahrung der Gläubigerinteressen und zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.
Die Schuldnerin mit Sitz in der Raiffeisenstraße 6, 30938 Burgwedel, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Registernummer HRA 205103 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die AUTO KOMPETENZ TEAM SEIT 1981 LTD. mit Sitz in Manchester, Großbritannien.
Allgemeines Verfügungsverbot angeordnet:
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO hat das Insolvenzgericht der Schuldnerin ein umfassendes Verfügungsverbot auferlegt. Damit ist es der ART Auto Reparatur Team Ltd. & Co. KG ab sofort untersagt, ohne Genehmigung des Insolvenzgerichts oder eines künftig zu bestellenden Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Diese Maßnahme dient der Sicherung der Insolvenzmasse, um eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu ermöglichen und die noch vorhandenen Vermögenswerte vor Abfluss zu schützen.
Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Die Schuldner der Schuldnerin (sogenannte Drittschuldner) wurden ausdrücklich dazu verpflichtet, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind ab sofort ausschließlich an einen etwaigen vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. im späteren Verlauf an die Insolvenzmasse zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu. Darüber hinaus können auch Gläubiger Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit des Gerichts gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung -, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover (Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung, gilt diese zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hannover entscheidend ist. Die Beschwerdeschrift ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung der Einlegung der Beschwerde bezeichnen. Eine Begründung wird empfohlen.
Datenschutzhinweis:
Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten der Beteiligten können der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover unter https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html entnommen werden.