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Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse im Verfahren über das Vermögen der Gas- und Energiegesellschaft mbH (GEG)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 172/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gas- und Energiegesellschaft mbH (GEG) hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau am 27. Mai 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin mit Sitz Hauptstraße 1, 06772 Gräfenhainichen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Registernummer HRB 15290 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist Herr Ralf Schmidt, wohnhaft im Ortsteil Möhlau, Hauptstraße 1, 06772 Gräfenhainichen.

Abweisung des Antrags mangels Masse:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch das Insolvenzgericht abgewiesen, da das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Damit ist der Eröffnungsantrag gemäß § 26 InsO mangels Masse zurückgewiesen worden. Eine Abwicklung im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens kann somit nicht erfolgen.

Folgeentscheidung – Eintragung in das Schuldnerverzeichnis:
Neben der Abweisung des Eröffnungsantrags hat das Insolvenzgericht auch die Eintragung der Schuldnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Diese Eintragung dient der Information der Öffentlichkeit und hat zur Folge, dass die finanzielle Situation der Schuldnerin auch gegenüber Dritten offengelegt wird.

Kostenentscheidung und Gegenstandswert:
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin selbst. Der Gegenstandswert für das Verfahren wurde auf 300,00 EUR festgesetzt.

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen:
Die zuvor im Rahmen des Verfahrens gemäß § 21 InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen – etwa eine vorläufige Insolvenzverwaltung oder Zustimmungsvorbehalte – wurden mit der Entscheidung aufgehoben.

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