Aktenzeichen: 22 IN 92/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der moto2go GmbH hat das Amtsgericht Tostedt am 16. Juni 2025 eine zentrale Entscheidung getroffen. Die Schuldnerin mit Sitz Wilfried-Wroost-Weg 5 a, 21244 Buchholz in der Nordheide, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 86182 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist der Geschäftsführer Herr Peter Kurth.
Bestellung eines neuen vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Wahrung der Gläubigerinteressen wurde Rechtsanwalt Christian Scholz, Kanzlei Turner Legal, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für Anfragen und Korrespondenz ist die Kanzlei telefonisch unter 040 / 3501690, per Fax unter 040 / 35016915 sowie per E-Mail unter hamburg@turner-legal.de erreichbar.
Zugleich wurde festgestellt, dass der bisher in diesem Verfahren tätige Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, nicht mehr als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig ist.
Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Die Schuldner der moto2go GmbH (Drittschuldner) wurden ausdrücklich dazu verpflichtet, künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Schuldnerin selbst dürfen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einsichtnahme in den Beschluss:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten jederzeit in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tostedt eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde offen. Zudem kann auch jeder Gläubiger Beschwerde einlegen, soweit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt, einzulegen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Erfolgt die Bekanntmachung, gilt diese zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt. Maßgeblich für den Fristbeginn ist stets das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts oder elektronisch nach den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs eingereicht werden. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde bezeichnen. Eine Begründung wird empfohlen.
Datenschutzhinweis:
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu den Betroffenenrechten sind der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Tostedt unter http://www.amtsgericht-tostedt.niedersachsen.de (Bereich Datenschutz) zu entnehmen.