Aktenzeichen: 110 IN 32/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Günther Kaiser GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, am 16. Juni 2025 um 15:45 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Rehlinger Straße 19, 66701 Beckingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Registernummer HRA 61365 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Kaiser und Herrn Marc Kaiser.
Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern und die Gläubigerinteressen wirksam zu schützen, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Mit dieser Aufgabe wurde Herr Rechtsanwalt Alexander Hartmann, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Allgemeines Verfügungsverbot:
Der Schuldnerin wurde gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Einziehung von Bankguthaben sowie sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Die Schuldner der Schuldnerin (sogenannte Drittschuldner) wurden ausdrücklich dazu verpflichtet, ab sofort nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
Mit diesen Maßnahmen stellt das Insolvenzgericht sicher, dass das Vermögen der Günther Kaiser GmbH & Co. KG vor weiteren Eingriffen geschützt und die ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorbereitet werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nunmehr die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin umfassend prüfen und den Fortgang des Insolvenzverfahrens vorbereiten.