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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 666 IN 187/25 e

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH hat das Amtsgericht Kassel am 16. Juni 2025 um 10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Goethestraße 85, 34119 Kassel, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter der Registernummer HRB 15272 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Frau Martina Gerda Hannelore Tirre vertreten.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubigerinteressen wurde mit sofortiger Wirkung die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Sämtliche Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Mit der Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Carsten Koch, Kanzlei Westhelle & Partner, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, beauftragt. Für Anfragen und Korrespondenz steht die Kanzlei telefonisch unter 0561/3166311, per Fax unter 0561/3166312 sowie per E-Mail unter Kassel@Westhelle-Partner.eu zur Verfügung.

Zudem wurden sämtliche Schuldner der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH (Drittschuldner) gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO ausdrücklich verpflichtet, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kassel eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin die sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus kann auch jeder Gläubiger Beschwerde erheben, sofern er das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend macht.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Erfolgt die Bekanntmachung im Internet, gilt die Zustellung als bewirkt, sobald zwei Tage nach Veröffentlichung vergangen sind. Für den Fristbeginn ist stets das zuerst eintretende Ereignis maßgeblich.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei dem Amtsgericht Kassel. Die Beschwerdeschrift ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung der Beschwerdeeinlegung bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Mit dieser Anordnung wird das Vermögen der Diakonie-Zentrum für Schädel-Hirnverletzte Nordhessen gGmbH gesichert, um eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nunmehr die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin prüfen und den weiteren Fortgang des Verfahrens vorbereiten.

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