Aktenzeichen: 902 IN 375/25 – 4 –
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Conselso International GmbH hat das Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung – am 16. Juni 2025 um 14:59 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Max-von-Laue-Straße 19, 30966 Hemmingen, ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 215680 eingetragen und wird von Herrn Amoon Samad, Hannover, als Geschäftsführer vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jan Kind bestellt. Er führt seine Kanzlei in der Bristoler Straße 6, 30175 Hannover. Für Rückfragen und Korrespondenz steht er unter der Telefonnummer 0511/724 923 39 sowie per Fax unter 0511/763 736 26 und per E-Mail unter kind@esche.de zur Verfügung.
Gemäß dem erlassenen Beschluss dürfen Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten und einer möglichen Vermögensverschiebung vorzubeugen, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abschließend entschieden wird.
Zudem wurden sämtliche Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO ausdrücklich dazu verpflichtet, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind unzulässig, sofern sie nicht vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt wurden.
Der vollständige Beschluss sowie alle damit verbundenen Unterlagen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin die sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus können auch Gläubiger Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung -, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover (Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung gilt die Zustellung zwei Tage nach der Veröffentlichung als bewirkt. Maßgeblich für den Fristbeginn ist jeweils das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden, wobei der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hannover entscheidend ist. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung der Einlegung der Beschwerde enthalten. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Datenschutzhinweis:
Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten der Beteiligten sind der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover unter https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html zu entnehmen.