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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tenniszentrum Pfungstadt gGmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 506/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tenniszentrum Pfungstadt gGmbH hat das Amtsgericht Darmstadt am 16. Juni 2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz Zu den Sportplätzen 8, 64319 Pfungstadt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 99975 eingetragen und wird durch die beiden Geschäftsführer Herrn Klaus Jürgen Hugo Fischer (Feldstraße 39, 64319 Pfungstadt) und Herrn Thomas Wedel (Modaustraße 91, 64560 Riedstadt) vertreten.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Wahrung der Gläubigerinteressen bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde Rechtsanwältin Sandra Wirtz von der Kanzlei Depré RECHTSANWALTS AG, Ludwigsplatz 6, 64283 Darmstadt, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Für Rückfragen ist die Kanzlei telefonisch unter 06151 3684877, per Fax unter 06151 3684875 sowie per E-Mail unter darmstadt@depre.de erreichbar.

Verfügungsbeschränkung:
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO wurden sämtliche Verfügungen des Antragstellers ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin für wirksam erklärt. Ziel dieser Maßnahme ist es, eigenmächtige Verfügungen des Schuldners zu verhindern und die Insolvenzmasse umfassend zu sichern.

Zahlungsverbote und Einziehungsrechte:
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) ist es fortan untersagt, an den Schuldner selbst zu zahlen. Sie werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung und ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der einziehbaren Forderungen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Hierfür wurde sie außerdem zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt. Dieses Sonderkonto ist gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019 (Az.: IX ZR 47/18) auszugestalten.

Erweiterte Auskunftsrechte:
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt wurden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen mit dem Insolvenzschuldner zu erteilen. Sofern notwendig, sind auch Abschriften der entsprechenden Unterlagen anzufertigen und der Insolvenzverwalterin zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der Auskünfte entspricht dabei denjenigen, die auch gegenüber dem Insolvenzschuldner selbst zu erteilen wären.

Mit dieser Entscheidung wird der vorläufigen Insolvenzverwalterin umfassende Kontrolle über das Vermögen der Tenniszentrum Pfungstadt gGmbH eingeräumt, um eine ordnungsgemäße Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten. Sie wird nunmehr die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin prüfen und den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens vorbereiten.

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