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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der „ALWID“ Maschinenhandel-, Verwaltungs- und Vertriebsunternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. Kommanditgesellschaft
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Verfahren über das Vermögen der Düsseldorf, Königstraße 3a Komplementär GmbH

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der „ALWID“ Maschinenhandel-, Verwaltungs- und Vertriebsunternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. Kommanditgesellschaft

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 66/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der „ALWID“ Maschinenhandel-, Verwaltungs- und Vertriebsunternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. Kommanditgesellschaft hat das Amtsgericht Vechta am 13. Juni 2025 eine zentrale Maßnahme zur Sicherung des Schuldnervermögens erlassen. Das Unternehmen mit Sitz in der Hansestraße 2, 49413 Dinklage, wird vertreten durch seine persönlich haftende Gesellschafterin, die ALWID Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), die ihrerseits von dem Geschäftsführer Dr. Stephan Siemer geleitet wird. Die Eintragung der Schuldnerin erfolgt beim Amtsgericht Oldenburg unter der Registernummer HRA 110436.

Am 13. Juni 2025 um 15:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Diese Maßnahme stellt sicher, dass über das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung nicht mehr ohne Kontrolle verfügt werden kann. Sämtliche Verfügungen der Antragstellerin bedürfen fortan der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Mit der anspruchsvollen Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster betraut, der der Kanzlei WILLMERKÖSTER in Vechta angehört. Die Kanzlei ist unter der Anschrift Pariser Straße 6a, 49377 Vechta ansässig. Für alle Beteiligten ist Dr. Köster telefonisch unter 04441-914980, per Fax unter 04441-91498100 sowie per E-Mail unter malte.koester@willmerkoester.de erreichbar.

Zugleich wurden sämtliche Schuldner der Antragstellerin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO ausdrücklich aufgefordert, ab sofort nur noch unter Beachtung des Beschlusses und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung zulässig, um eine geordnete Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Daneben können auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, einzulegen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der elektronischen Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1270807218639-000214169).

Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Im Falle der öffentlichen Bekanntmachung gilt diese als bewirkt, sobald zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung verstrichen sind. Maßgeblich für den Fristbeginn ist jeweils das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist hierbei der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Amtsgericht Vechta. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Mit dieser Entscheidung wird die Grundlage geschaffen, das Vermögen der ALWID Maschinenhandel-, Verwaltungs- und Vertriebsunternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. Kommanditgesellschaft bis zur weiteren Klärung ihrer wirtschaftlichen Lage ordnungsgemäß zu sichern und eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung sorgfältig vorzubereiten.

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