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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Brauerei Fürstlich Drehna GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 63 IN 211/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Brauerei Fürstlich Drehna GmbH hat das Amtsgericht Cottbus am 16. Juni 2025 eine vorläufige Sicherungsmaßnahme getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter der Registernummer HRB 15181 CB eingetragen und hat ihren Sitz am Lindenplatz 10, 15926 Luckau. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Richard Frank Albrecht.

Zur Wahrung der Interessen der Gläubiger und zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde um 11:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit dieser Aufgabe wurde Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz, mit Kanzleisitz am Gerichtsplatz 07, 03046 Cottbus, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Gleichzeitig ordnete das Gericht einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO an. Demnach sind ab dem Zeitpunkt der Anordnung sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen an der Insolvenzmasse zu verhindern und gleichzeitig den Geschäftsbetrieb geordnet aufrechtzuerhalten, solange über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht abschließend entschieden wurde.

Die vollständige Entscheidung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO offen. Die Notfrist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen. Sie beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird der Beschluss vorab zugestellt, beginnt die Frist bereits mit diesem Zeitpunkt.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. In Altverfahren, die vor dem 1. März 2012 beantragt worden sind, ist alternativ auch das Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, zuständig.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung der Beschwerdeeinlegung enthalten und von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Weitere Hinweise zur elektronischen Einreichung sind unter www.erv.brandenburg.de abrufbar.

Mit dieser Entscheidung schafft das Amtsgericht Cottbus die Grundlage, um die wirtschaftliche Lage der Brauerei Fürstlich Drehna GmbH in geordneten Bahnen zu stabilisieren und die Interessen aller Gläubiger zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin sorgfältig prüfen und den Fortgang des Verfahrens vorbereiten.

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