Aktenzeichen: 8 IN 436/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Advanced Vertriebs GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 13. Juni 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin mit Sitz in der Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach unter der Nummer HRB 43454 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre Gesellschafterin, die CHEETAH Sprint GmbH (eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 75262), deren Geschäftsführer Herr Wolfgang Momberger ist.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und im Interesse der Gläubiger wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Verfügungen der Antragsgegnerin sind seither nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Mit der Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen Aufgabe wurde Herr Dr. Alexander Jüchser, Kanzlei LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, betraut. Die Kanzlei ist unter der Telefonnummer 069 91501025 sowie per Fax unter 069 95928099 erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.lieser-rechtsanwaelte.de abrufbar.
Nach der ursprünglichen Anordnung wurde der Beschluss zwischenzeitlich inhaltlich berichtigt und konkretisiert. Im Gegensatz zur zunächst erfolgten Formulierung, wonach die Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen durfte, wurde klargestellt, dass der Schuldnerin durch die Berichtigung ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wurde. Dies bedeutet, dass die Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist.
Lediglich in Bezug auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse verbleiben Teilbefugnisse bei der Schuldnerin: Während der tägliche Arbeitgeberstatus bei der Antragsgegnerin bleibt, bedürfen die Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Ziel dieser Regelung ist es, die Handlungsfähigkeit im laufenden Geschäftsbetrieb möglichst aufrechtzuerhalten und zugleich die Insolvenzmasse unter Kontrolle zu stellen.
Die vollständigen Entscheidungen sowie sämtliche in diesem Verfahren bislang ergangenen Beschlüsse können unter Angabe des Aktenzeichens 8 IN 436/25 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde offen, sofern der Beschwerdewert der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder beim Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, oder beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt wahlweise mit der Zustellung, der Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Für den Fristbeginn ist stets das zuerst eintretende Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den genannten Gerichten oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts eingelegt werden, wobei der rechtzeitige Eingang bei einem der genannten Gerichte entscheidend ist. Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Mit diesen Anordnungen ist sichergestellt, dass das Vermögen der Advanced Vertriebs GmbH & Co. KG bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß gesichert und verwaltet wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft prüfen und gegebenenfalls vorbereitende Maßnahmen für eine Sanierung oder geregelte Abwicklung ergreifen.