Aktenzeichen: 3610 IN 3283/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JS-Vermietungs- und Hauswartdienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), mit Geschäftssitz in der Rhinstraße 48, 12681 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Fatima-Ezzahra Harkaoui, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12. Juni 2025 um 13:30 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 235363 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
Zum Schutz der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in den Vermögensverhältnissen der Schuldnerin bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden umfassende vorläufige Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen.
Zunächst wurde jegliche Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin, untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Hiervon ausgenommen sind lediglich Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner bestellt, dessen Kanzlei sich am Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin befindet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ausdrücklich nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin tätig, sondern ausschließlich mit der Sicherung und Überwachung des Vermögens der Gesellschaft beauftragt. Weiterhin obliegt es ihm zu prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreichen.
Die Verfügungsmacht der Schuldnerin über ihr gesamtes Vermögen, insbesondere über ihre Bankkonten und Außenstände, wurde erheblich eingeschränkt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Hierzu ist er auch berechtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter vollständige Auskünfte zu erteilen.
Darüber hinaus wurden sämtliche Drittschuldner der Gesellschaft angewiesen, bestehende Zahlungsverpflichtungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um eine ordnungsgemäße Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich aller Nebenräume zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen und Bücher zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sämtliche angeforderten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt in elektronischen Informations- und Kommunikationssystemen. Entsprechend den Bestimmungen der InsOBekV bleibt die Veröffentlichung für die Dauer der Maßnahme gespeichert und wird im Fall der Aufhebung spätestens sechs Monate danach gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin sowie den Gläubigern die sofortige Beschwerde offen. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
einzureichen. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung, je nachdem welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingelegt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, die Beschwerdeschrift muss jedoch eigenhändig unterzeichnet sein.
Auch eine elektronische Einreichung der Rechtsmittel ist möglich, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Einzelheiten hierzu regelt die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie die Informationen auf der Internetseite www.justiz.de.
Der Beschluss wurde am 12. Juni 2025 durch das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – erlassen.