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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der NOPAR International GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 515 IN 3/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NOPAR International GmbH mit Sitz in der Dortmunder Straße 32, 28199 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen am 13. Juni 2025 um 12:45 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 21628 HB eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schmitt vertreten.

Zum Schutz der Insolvenzmasse und zur Sicherung der Vermögenswerte bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß den Bestimmungen der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) eingerichtet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Tim Sperlich bestellt, dessen Kanzlei sich in der Obernstraße 2–12, 28195 Bremen befindet. Er ist telefonisch unter 322 649 0 sowie per Telefax unter 322 64 929 erreichbar.

Mit dem Erlass dieser Anordnung dürfen Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Darüber hinaus wurden sämtliche Schuldner der NOPAR International GmbH aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO), um eine ordnungsgemäße Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Ebenso können auch die Gläubiger innerhalb der vorgesehenen Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen, sofern sie Einwendungen gegen die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 vorbringen möchten.

Die Beschwerde ist bei dem

Amtsgericht Bremen
Ostertorstraße 25–31
28195 Bremen
(Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050)

einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, deren Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei für die Wahrung der Frist der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Amtsgericht Bremen maßgeblich ist. Die Beschwerdeschrift muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten. Wird die Entscheidung nur teilweise angefochten, ist der Umfang der Anfechtung genau zu bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Der Beschluss erging am 13. Juni 2025 durch das Amtsgericht Bremen.

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