Im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Niedergang der Buchclub Exklusiv GmbH, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, wurden in den vergangenen Wochen durch das Amtsgericht Charlottenburg mehrere Insolvenzanträge sowohl von Gläubigerseite als auch durch die Schuldnerin selbst gestellt. In sämtlichen Fällen kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels vorhandener Masse nicht erfolgen kann.
Die Verfahren im Einzelnen:
1. Verfahren 36b IN 7279/24
In diesem Verfahren stellte eine Gläubigerin den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Charlottenburg wies den Antrag am 28. Mai 2025 mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zurück. Damit sah das Gericht keine Möglichkeit, das Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen.
2. Verfahren 3604 IN 2314/25
Auch hier wurde seitens eines Gläubigers ein Insolvenzantrag eingereicht. Erneut konnte jedoch keine ausreichende Insolvenzmasse festgestellt werden, sodass das Verfahren ebenfalls am 28. Mai 2025 mangels Masse abgewiesen wurde.
3. Verfahren 3604 IN 761/25
Schließlich stellte auch die Schuldnerin selbst Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen. Doch auch dieser Antrag wurde durch das Amtsgericht Charlottenburg am 28. Mai 2025 aufgrund unzureichender Masse abgewiesen.
Zur Gesellschaft:
Die Buchclub Exklusiv GmbH, geführt durch Geschäftsführerin Priscilla Sabine Boully und eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 211707, war im Handel mit Büchern, Faksimiles und Antiquitäten tätig. Offenbar ist das Vermögen der Gesellschaft inzwischen vollständig aufgezehrt, sodass weder die Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens noch die Begleichung der Verfahrenskosten möglich ist.
Rechtsmittel:
Gegen sämtliche Entscheidungen kann jeweils innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.
Fazit:
Mit den nun ergangenen Abweisungen sämtlicher Anträge dürfte der Geschäftsbetrieb der Buchclub Exklusiv GmbH faktisch beendet sein. Eine geordnete Insolvenzabwicklung unter gerichtlicher Kontrolle wird infolge fehlender Masse nicht mehr stattfinden.