1. NK-Kahraman Handels GmbH i.L. (Az.: 36n IN 8538/24)
Die in Liquidation befindliche NK-Kahraman Handels GmbH i.L. (Eulerstraße 16, 13357 Berlin; HRB 156273), vertreten durch Liquidator Ramazan Kaya, war Gegenstand eines Insolvenzantrages, den ein Gläubiger gestellt hatte. Das Amtsgericht Charlottenburg entschied am 16.05.2025, dass der Antrag mangels kostendeckender Insolvenzmasse abzuweisen ist. Somit konnte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden.
2. DUALLE GmbH (Az.: 3605 IN 2770/25)
Auch die Textilhandelsgesellschaft DUALLE GmbH (Belziger Straße 69-71, 10823 Berlin; HRB 178295), vertreten durch Geschäftsführer Inti David Castellazzi, stellte einen Insolvenzantrag über ihr eigenes Vermögen. Das Amtsgericht Charlottenburg wies den Antrag am 11.06.2025 mangels Masse ab. Das vorhandene Vermögen der Schuldnerin reichte nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
3. DoDa’s Seelenschmaus UG (haftungsbeschränkt) (Az.: 36d IN 7484/24)
Die auf Gastronomie spezialisierte DoDa’s Seelenschmaus UG (haftungsbeschränkt) (ehem. Kopernikusstraße 22, 10245 Berlin; HRB 226596), vertreten durch Geschäftsführerin Raz Rivlin, beantragte ebenfalls die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Am 10.06.2025 wurde der Antrag durch das Amtsgericht Charlottenburg mangels einer ausreichenden Insolvenzmasse abgewiesen.
Gemeinsame Feststellungen:
In allen drei Fällen wurde den Schuldnerinnen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aus Kostengründen verwehrt, da die Insolvenzmasse in keinem Fall ausreichte, um die anfallenden Verfahrenskosten zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO). Entsprechend bleiben den Gläubigern keine Aussichten auf eine Verwertung der Insolvenzmasse.
Rechtsmittel:
Gegen alle Entscheidungen steht den Beteiligten die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde zu, einzulegen beim Amtsgericht Charlottenburg innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen.