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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Ludvik Mikrocontroller GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 253 IN 73/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ludvik Mikrocontroller GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Rüdigerstraße 1a, 44319 Dortmund, hat das Amtsgericht Dortmund am 11. Juni 2025 um 11:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Ludvik Mikrocontroller Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 13884. Die Verwaltungs-GmbH wird ihrerseits vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Krok, wohnhaft in der Sachsenstraße 15, 58708 Menden.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Vermögensverschiebungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden durch das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:

1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt.

2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO). Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz der Insolvenzmasse vor unkontrollierten Abflüssen oder Benachteiligungen der Gläubiger.

3. Zahlungsverbote gegenüber Drittschuldnern:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es untersagt, weitere Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

4. Ermächtigung zur Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Mit dieser Anordnung sind alle notwendigen Schritte zur Sicherung der Vermögenswerte der Ludvik Mikrocontroller GmbH & Co. KG getroffen worden. Die vorläufige Insolvenzverwaltung gewährleistet eine geordnete Überwachung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Dortmund, 11. Juni 2025

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