Aktenzeichen: 1 IN 60/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hägele Beteiligungs UG, mit Sitz in der Söllerstraße 19–21, 21481 Lauenburg, hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 11. Juni 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Registernummer HRB 18558 HL eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Hägele.
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen wurde vom Insolvenzgericht gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Dies bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Eröffnung des Verfahrens kann daher nicht erfolgen, da selbst die Verfahrenskosten nicht aufgebracht werden könnten. Mit der Abweisung endet das Verfahren ohne weitere Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist einzureichen beim:
Amtsgericht Schwarzenbek – Insolvenzgericht,
Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Nähere Einzelheiten zu Fristbeginn, Form und Einreichungswegen sind in der ausführlichen Rechtsmittelbelehrung enthalten.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei die gesetzlichen Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege zu beachten sind. Detaillierte Informationen hierzu sind auf den Internetseiten der Justiz unter www.justiz.de abrufbar.
Mit dem Erlass dieses Beschlusses ist das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hägele Beteiligungs UG vor dem Amtsgericht Schwarzenbek abgeschlossen.
Amtsgericht Schwarzenbek, 11. Juni 2025