Aktenzeichen: 28 IN 4/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Arminius Invest GmbH, mit Sitz Im Masch 71, 49214 Bad Rothenfelde, hat das Amtsgericht Osnabrück am 11. Juni 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 214583 eingetragen. Die gesetzliche Vertretung obliegt Bodo Rudolf Günzel, wohnhaft Im Masch 17, 49324 Melle. Darüber hinaus handelt Michael Roß, wohnhaft Haarkampsheide 23, 48291 Telgte, als faktischer Geschäftsführer.
Nach umfassender Prüfung der Vermögenslage wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Dies bedeutet, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Da die Finanzierung der Verfahrenskosten somit nicht sichergestellt werden kann, erfolgt keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der vollständige Beschluss kann während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung können sowohl die Antragstellerin als auch die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist beim
Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Weitere Einzelheiten zu Fristen, Form und Inhalt der Beschwerde ergeben sich aus der ausführlichen Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses.
Datenschutzhinweis:
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie zu den Betroffenenrechten sind auf der Website des Amtsgerichts Osnabrück unter
https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
im Bereich „Wir über uns / Datenschutz“ abrufbar. Auf Wunsch stellt das Gericht diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung.
Mit dieser Entscheidung ist das Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Osnabrück beendet.
Amtsgericht Osnabrück, 11. Juni 2025