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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die WINE System AG angeordnet
Zweites Insolvenzverfahren gegen die Schmalfelder Fleischmanufaktur GmbH eingeleitet – Vorläufige Verwaltung erneut angeordnet
Einstellung des Insolvenzverfahrens: Vorläufige Verwaltung bei Optimal Event Solutions UG aufgehoben

Zweites Insolvenzverfahren gegen die Schmalfelder Fleischmanufaktur GmbH eingeleitet – Vorläufige Verwaltung erneut angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 91 IN 29/25 und 91 IN 15/25

Neumünster, 6. Juni 2025 – Die Schmalfelder Fleischmanufaktur GmbH, ansässig in der Dorfstraße 1, 24640 Schmalfeld, erlebt derzeit turbulente Tage im Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Lage. Nach dem vorangegangenen Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 91 IN 15/25, das am 6. Juni 2025 formell aufgehoben wurde, weil die antragstellende Gläubigerin am 8. Mai 2025 die Hauptsache für erledigt erklärte, wurde nur wenige Stunden später ein neues Verfahren eröffnet – dieses Mal mit einem Antrag auf Eigeninsolvenz durch das Unternehmen selbst (Aktenzeichen 91 IN 29/25).

Das zuständige Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht reagierte rasch: Am 6. Juni 2025 um 09:00 Uhr ordnete es zur Sicherung des Schuldnervermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung an. Damit sollen mögliche nachteilige Veränderungen des Vermögensstandes verhindert und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation ermöglicht werden (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennie Best bestellt. Ihre Kanzlei hat ihren Sitz am Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 040 432080-0 und per Telefax unter 040 432080-400.

Im Rahmen ihrer Befugnisse wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Das gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen.

Erweiterte Befugnisse für die vorläufige Verwalterin

Darüber hinaus hat das Insolvenzgericht ausgedehnte Handlungsvollmachten gemäß § 22 Abs. 2 InsO erteilt:

  • Die Verwalterin darf das pfändbare Vermögen der Schuldnerin in Besitz nehmen und insbesondere Forderungen auf ein neu einzurichtendes Treuhandkonto einziehen.
  • Drittschuldner dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, sofern diese nicht ausdrücklich einer Zahlung an die Schuldnerin zustimmt.
  • Kassenguthaben der Gesellschaft dürfen ebenfalls durch die Verwalterin auf das Treuhandkonto eingezogen werden.
  • Zudem wurde sie mit der Durchführung von Zustellungen im Verfahren beauftragt – mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin, welche weiterhin durch das Gericht selbst erfolgen.

Rechtlicher Rahmen und Beschwerdemöglichkeiten

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist an das Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, zu richten. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eingereicht werden, müssen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden.

Mit diesem zweiten Verfahren rückt das Unternehmen erneut in den Fokus der Insolvenzjustiz. Die Schmalfelder Fleischmanufaktur GmbH, geführt durch Geschäftsführer Sönke Wiese, kämpft nun offiziell um ihre wirtschaftliche Zukunft. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich erscheint oder ob das Verfahren in eine Regelinsolvenz übergeht. Für Gläubiger, Lieferanten und Mitarbeitende bleibt die Lage weiterhin angespannt, wenngleich die gerichtlichen Maßnahmen nun für mehr Struktur und Transparenz im weiteren Ablauf sorgen.

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