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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Event by Tiffany GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3614 IN 1309/25

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Event by Tiffany GmbH, ansässig in der Barbarossastraße 61 in 10781 Berlin und vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Irina Rybak, hat sich eine bedeutende Wendung ergeben. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg, unter der Handelsregisternummer HRB 242219 geführt.

Die Schuldnerin, deren Geschäftstätigkeit sich auf die Organisation von Veranstaltungen, die Bereitstellung umfassender Veranstaltungsservices, die Vermittlung von Kontakten sowie den Verkauf von Blumen erstreckt, sah sich mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens konfrontiert. Dieses Verfahren war durch eine Gläubigerin angestoßen worden, welche berechtigte Forderungen geltend gemacht hatte.

Im Laufe des Verfahrens jedoch erklärte die antragstellende Gläubigerin nunmehr die Hauptsache für erledigt. Mit dieser Erklärung wird der ursprüngliche Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr weiterverfolgt.

In der Folge hat das Insolvenzgericht am Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 10. Juni 2025 die zuvor am 27. April 2025 im Rahmen des § 21 InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen, die ursprünglich zum Schutz der Vermögensmasse der Schuldnerin erlassen worden waren, sind damit gegenstandslos geworden.

Durch die Rücknahme des Eröffnungsantrages und die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen erhält die Event by Tiffany GmbH die Möglichkeit, ihre geschäftlichen Aktivitäten ohne die unmittelbare Einwirkung des Insolvenzgerichts fortzusetzen.

Das Verfahren beim Amtsgericht Charlottenburg, Insolvenzgericht, ist somit in diesem Stadium beendet.

 

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