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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die B2Vans UG (haftungsbeschränkt) angeordnet: Geschäftskontrolle durch Verwalter vollständig übernommen
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die B2Vans UG (haftungsbeschränkt) angeordnet: Geschäftskontrolle durch Verwalter vollständig übernommen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 246/25

Rostock, 10. Juni 2025 – Das Amtsgericht Rostock hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der B2Vans UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in Sandkrug 8, 18059 Papendorf, weitreichende Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Vermögens angeordnet. Die im Handelsregister unter HRB 15370 geführte Gesellschaft hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin wurde der Rostocker Rechtsanwalt Michael Busching, Am Campus 1–11, 18182 Rostock, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0381 649321 und Fax 0381 649234 erreichbar.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Am 10. Juni 2025 wurde angeordnet:

  1. Verbot von Zwangsvollstreckungen:
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – auch einstweilige Verfügungen und Arreste – wurden mit sofortiger Wirkung untersagt und laufende Maßnahmen vorläufig eingestellt, ausgenommen sind unbewegliche Vermögensgegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der B2Vans UG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, 2. Alternative).
  3. Übernahme der vollständigen Kontrolle über Außenstände und Konten:
    Der Schuldnerin wurde jegliche Verfügung über Bankkonten und Außenstände untersagt. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Gelder einzuziehen und neue Sonderkonten zu eröffnen – sowohl auf seinen Namen als Verwalter als auch auf den Namen der Schuldnerin.

    Diese Maßnahme ist rechtlich durch aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) gestützt. Die damit verbundenen Kontoführungskosten gelten als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 InsO).

  4. Informations- und Auskunftsrechte gegenüber Kreditinstituten:
    Banken, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter vollständig Auskunft zu erteilen.
  5. Zahlungssperre für Drittschuldner:
    Drittschuldnern ist jede Zahlung an die B2Vans UG untersagt. Sie dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  6. Zustellungen und Einsichtsrechte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellung dieses Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und diese gegebenenfalls zu übernehmen. Die Schuldnerin ist zur vollständigen Auskunft und Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Herausgabe aller geschäftsrelevanten Dokumente.

Funktion und Ziel der Maßnahme

Diese Anordnung dient nicht der Abwicklung des Unternehmens, sondern der Bestandsaufnahme und vorläufigen Sicherung. Der vorläufige Verwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu finanzieren (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Die B2Vans UG bleibt bis zur endgültigen Entscheidung handlungsfähig, jedoch nur unter Aufsicht und Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (maßgeblich ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis). Die Beschwerde ist zu richten an:

Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden. Auch eine Einreichung bei jedem anderen Amtsgericht ist möglich – das Protokoll muss jedoch fristgerecht beim Insolvenzgericht eingehen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Die Beschwerdeschrift muss enthalten:

  • Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses,
  • Erklärung, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird,
  • Unterschrift des Beschwerdeführers oder dessen Bevollmächtigten.

Elektronische Einreichung

Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Einreichung ist nur gültig, wenn sie:

  • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder
  • über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgt, z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Weitere Informationen bietet die Website www.justiz.de sowie die ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung).

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Rostock die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die wirtschaftliche Lage der B2Vans UG strukturiert zu prüfen und eine mögliche Insolvenz geordnet vorzubereiten. Ob eine Sanierung, Verfahrensabweisung oder die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens folgt, wird nun vom vorläufigen Insolvenzverwalter zu klären sein.

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