Aktenzeichen: 601 IN 204/25
Rosenheim, 10. Juni 2025 – Das Amtsgericht Rosenheim hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der WINE System AG mit Sitz in der Daxa 8, 83112 Frasdorf, eine bedeutsame Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 12086, wird vertreten durch ihre Vorstände Martin Darting und Brigitte Wüstinger.
Nach Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde heute um 11:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme erfolgt gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) und dient dem Zweck, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Klaus Martin Lutz bestellt, dessen Kanzlei sich in der Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim, befindet. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer +49(8031)36770, per Fax unter +49(8031)367736 sowie per E-Mail an kanzlei@inso-ro.de.
Ebenfalls angeordnet wurde eine Verfügungssperre gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO: Die WINE System AG darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung offener Außenstände. Mit dieser Maßnahme wird der direkte Einfluss der Unternehmensleitung auf die finanziellen Mittel des Unternehmens eingeschränkt, um potenziellen Schaden für Gläubiger zu verhindern und eine geregelte Prüfung der wirtschaftlichen Lage sicherzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder – sofern beides nicht erfolgt – mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind, gilt die Bekanntmachung als zugestellt.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eingelegt werden. Auch andere Amtsgerichte sind zur Entgegennahme berechtigt, wobei die Frist nur gewahrt ist, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Rosenheim eingeht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, jedoch muss die Beschwerde eigenhändig unterzeichnet und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, jedoch genügt eine einfache E-Mail nicht. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden – beispielsweise über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere technische Details sind der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie der Website www.justiz.de zu entnehmen.
Mit der heutigen Anordnung ist ein wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren der WINE System AG erfolgt. In den kommenden Wochen liegt es nun am vorläufigen Insolvenzverwalter, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu analysieren, etwaige Sanierungschancen zu prüfen oder die Voraussetzungen für eine reguläre Insolvenzeröffnung zu schaffen. Gläubiger und Geschäftspartner sind gut beraten, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.