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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Rodenti GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 14 IN 115/25

Montabaur, 06. Juni 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG mit Sitz in der Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen, hat das Amtsgericht Montabaur am 06. Juni 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRA 21904 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihre Gesellschafter Georg Leithold, wohnhaft Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, und Alexander Gettmann, wohnhaft Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt. Die Kanzlei befindet sich am Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0261 30479-0 und per Fax unter 0261 9114729.

Ab sofort dürfen Verfügungen durch die Rodenti GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Grundlagen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung zu schaffen.

Die Schuldner der Antragstellerin werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Zahlungen, die nicht an den Insolvenzverwalter erfolgen, können unter Umständen nicht schuldbefreiend wirken.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Montabaur einsehbar.

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger sind beschwerdeberechtigt, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848 anzweifeln. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Montabaur, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach unter der Adresse safe-sp1-1442409949278-015914714 einzureichen. Sie kann auch zu Protokoll bei jedem Amtsgericht erklärt werden, muss jedoch fristgerecht beim Insolvenzgericht Montabaur eingehen. Die Beschwerde ist zu unterschreiben und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Im Fall einer teilweisen Anfechtung ist deren Umfang anzugeben. Eine Begründung wird empfohlen.

Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO sowie § 55 BDSG und § 43 LDSG Rheinland-Pfalz sind auf der Internetseite des Amtsgerichts Montabaur unter www.agmon.justiz.rlp.de abrufbar. Auf Wunsch wird die Erklärung auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

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