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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WKA Beteiligungs-GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 97 IN 29/25
Amtsgericht Paderborn – Beschluss vom 6. Juni 2025

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5044 eingetragenen WKA Beteiligungs-GmbH, Oberer Hilgenstock 38, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Udo Linke, Agnes-Miegel-Weg 8, 33813 Oerlinghausen, wird Folgendes beschlossen:

Am 6. Juni 2025 um 11:41 Uhr wird gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Amtsgericht Paderborn
Beschluss vom 6. Juni 2025

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