Aktenzeichen 5 IN 112/25
Rottweil, 5. Juni 2025 – Das Amtsgericht Rottweil hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SHL GmbH mit Sitz im take-off GewerbePark 3, 78579 Neuhausen, am 5. Juni 2025 um 19:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 767114 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Stephan Hanns Lorenz vertreten.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen wurde Rechtsanwalt Alexander Kästle als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er ist unter der Adresse Berner Feld 74, 78628 Rottweil erreichbar. Die Kanzlei ist telefonisch unter 0741 175400 sowie per Fax unter 0741 1754020 zu kontaktieren.
Mit dem Beschluss wurde der SHL GmbH untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Dies betrifft insbesondere auch Bankkonten und Außenstände. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf diese Vermögenswerte geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist zudem berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Gelder darf der vorläufige Insolvenzverwalter ein Sonderkonto einrichten und führen. Dieses Konto muss den Anforderungen des Bundesgerichtshofs gemäß den Urteilen vom 7. Februar 2019 und 24. Januar 2019 entsprechen. Für dessen Führung ist er zur Begründung von Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Absatz 2 InsO befugt.
Zudem wurden alle Kreditinstitute, Banken, Sparkassen und Finanzbehörden sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter auf Anfrage sämtliche Auskünfte über die Geschäftsbeziehungen mit der SHL GmbH zu erteilen und, sofern erforderlich, Abschriften bereitzustellen. Auch Drittschuldner – also Schuldner der SHL GmbH – wurden aufgefordert, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind nicht mehr wirksam.
Der Insolvenzverwalter ist darüber hinaus berechtigt, die Geschäftsräume einschließlich Nebenräume zu betreten und Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen zu nehmen. Er kann die Herausgabe der Unterlagen verlangen und hat das Recht, umfassende Auskünfte zur Vermögenslage der Schuldnerin einzuholen.
Gleichzeitig wurde der vorläufige Insolvenzverwalter damit beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein gesetzlicher Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob die Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Rottweil eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung beziehungsweise – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Gericht entscheidend. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung benennen und eine ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Im Falle einer teilweisen Anfechtung ist deren Umfang zu bezeichnen. Eine Begründung ist empfehlenswert.
Rechtsbehelfe können auch in elektronischer Form eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Einreichung muss mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen oder über einen sicheren Übermittlungsweg wie das besondere elektronische Anwaltspostfach oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erfolgen. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden sich unter www.ejustice-bw.de.
Auf Wunsch kann ich diesen Text auch für interne Mitteilungen oder externe Veröffentlichungen anpassen. Gib mir einfach Bescheid.