Geschäftsnummer 9 IN 487/25
Darmstadt, 06. Juni 2025 – Das Amtsgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sachverständigenbüro Tatem Andreas Werner GmbH mit Sitz im Ringelnatzweg 12, 64658 Fürth, am 06. Juni 2025 um 13:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 105035 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Andreas Werner, wohnhaft ebenfalls im Ringelnatzweg 12, 64658 Fürth.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Enkler bestellt. Er ist tätig in der Kanzlei Brinkmann & Partner mit Sitz in der Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt. Die Kanzlei ist erreichbar unter der Telefonnummer 06061 96598 0, per Fax unter 06061 96598 22 und per E-Mail an michelstadt@brinkmann-partner.de.
Gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 2 der Insolvenzordnung dürfen Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies betrifft sämtliche Handlungen über das Gesellschaftsvermögen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem dazu ermächtigt, Bankguthaben sowie weitere Forderungen der Antragstellerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner – also Kunden oder sonstige Schuldner der Gesellschaft – sind angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Hierzu ist er berechtigt, ein insolvenzsicheres Sonderkonto einzurichten, das den Anforderungen des Bundesgerichtshofs nach dem Urteil vom 7. Februar 2019 (Az. IX ZR 47/18) entspricht.
Zudem wurden die zuständigen Finanzbehörden, Kreditinstitute, das Kraftfahrtbundesamt und andere Stellen angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die auch gegenüber der Schuldnerin selbst zu gewähren wären. Falls erforderlich, sind auch Unterlagen und Abschriften zur Verfügung zu stellen.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt einsehbar.
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