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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der KMS Schweißtechnik UG (haftungsbeschränkt)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 176/25

Baden-Baden, 05. Juni 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KMS Schweißtechnik UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Dieselstraße 27, 77833 Ottersweier, hat das Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht mit Beschluss vom 05. Juni 2025 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO aufgehoben.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 732450 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Katharina Viktoria Seddig. Das Unternehmen ist in der Schweiß- und Metallverarbeitung tätig und war im Zuge des Verfahrens zunächst Gegenstand vorläufiger Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse.

Die Aufhebung bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand der Sicherungsmaßnahmen nach Auffassung des Insolvenzgerichts nicht mehr gegeben sind. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, etwa die Rücknahme des Insolvenzantrags, die Ablehnung mangels Masse oder eine anderweitige Verfahrensentwicklung.

Weiteres Vorgehen

Ob das Insolvenzverfahren dennoch eröffnet wird oder bereits eingestellt wurde, ist aus dem vorliegenden Beschluss nicht ersichtlich. Der vollständige Verfahrensstand kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden eingesehen werden.

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