Aktenzeichen: 3605 IN 1224/25
Im Verfahren über den Insolvenzantrag der Ann Galé GmbH, mit Geschäftssitz in der Scharnweberstraße 53, 12587 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 7. Mai 2025 einen ablehnenden Beschluss gefasst. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführerin Anastasiya Galyeyeva vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 236997 eingetragen.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde vom Gericht mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse zurückgewiesen. Dies bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht einmal ausreicht, um die notwendigen Verfahrenskosten (wie etwa Gerichtskosten oder Auslagen für einen Insolvenzverwalter) zu decken. Ohne diese Mindestvoraussetzung kann ein reguläres Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden.
Mit der Zurückweisung des Antrags endet das Verfahren rechtlich, es sei denn, Gläubiger oder andere Berechtigte legen ein zulässiges Rechtsmittel ein.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf dem Portal für Insolvenzbekanntmachungen, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu erklären. Eine Einreichung kann auch bei jeder anderen Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen, maßgeblich ist jedoch der rechtzeitige Eingang bei dem zuständigen Gericht in Berlin.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Die Beschwerde muss jedoch vom Einreicher oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet werden und die angefochtene Entscheidung sowie die eindeutige Absicht zur Anfechtung enthalten.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Dokumente, die von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, sind verpflichtend in elektronischer Form zu übermitteln – etwa über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden.
Detaillierte Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten können auf der Internetseite der Justiz unter www.justiz.de eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 7. Mai 2025