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Haus am See Essen GmbH: Insolvenzantrag eines Gläubigers mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 164 IN 63/24
Amtsgericht Essen

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Haus am See Essen GmbH, ansässig in Harmscheidts Höfe 1, 45239 Essen, hat das Amtsgericht Essen mit Beschluss vom 3. Juni 2025 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist im Bereich des Betriebs einer Gastronomiestätte tätig und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marko Juras, wohnhaft in Breslauer Straße 9 D, 41569 Rommerskirchen.

Dem Verfahren lag ein Antrag eines Gläubigers vom 5. Juli 2024 zugrunde, der am 7. August 2024 beim Gericht eingegangen war. Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – insbesondere die Aufwendungen für Gericht, Verwaltung und etwaige Verwaltervergütung.

Infolgedessen wurde die Verfahrenseröffnung abgelehnt. Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens anmelden können. Die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gilt damit faktisch als beendet, sofern keine außergerichtliche Einigung oder ein neuer Antrag mit gedeckten Kosten folgt.

Amtsgericht Essen, 03. Juni 2025

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