Aktenzeichen: 92 IN 46/25
Am 5. Juni 2025 hat das Amtsgericht Neumünster in einem wichtigen Beschluss die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Immobilienverwaltung Flensburg GmbH eingeleitet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Aalborgstraße 61, 24768 Rendsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 1036 RD eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Henrik Meyer vertreten.
Der Geschäftszweck der GmbH liegt in der Verwaltung von Immobilien, einem Bereich, der in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten besonderen Risiken ausgesetzt sein kann. Um potenziell nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und eine ordnungsgemäße Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen zu ermöglichen, wurde durch gerichtliche Verfügung die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ute Nitschke aus Kiel bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich am Lorentzendamm 19, 24103 Kiel. Sie ist telefonisch unter 0431 31911-0 sowie per Fax unter 0431 31911-11 erreichbar.
Im Rahmen ihrer Befugnisse ist Frau Nitschke dazu ermächtigt, sämtliche Verfügungen der Schuldnerin – insbesondere auch die Einziehung von Außenständen – zu überwachen und nur bei ihrer Zustimmung als wirksam gelten zu lassen. Diese Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO stärkt den Schutz der Insolvenzmasse und dient der geordneten Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun prüfen, ob das Unternehmen über ausreichendes Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens verfügt und ob die Eröffnung des Hauptverfahrens in Betracht kommt. Gleichzeitig dient diese Phase dazu, Klarheit über die wirtschaftliche Lage der GmbH zu gewinnen, Gläubigerinteressen zu wahren und gegebenenfalls Sanierungsoptionen zu sondieren.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Neumünster einen wichtigen rechtlichen Schritt zur Sicherung des Unternehmensvermögens unternommen. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder eine alternative Lösung gefunden wird.