Aktenzeichen: 810 IN 499/25 C-77-
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 4. Juni 2025 um 15:20 Uhr im laufenden Insolvenzantragsverfahren einen bedeutenden Schritt zur Stabilisierung und rechtlichen Sicherung des Unternehmensvermögens der CG Dudenstraße I GmbH & Co. KG unternommen. Mit Sitz an der Bockenheimer Landstraße 94–96 in Frankfurt am Main und eingetragen im Handelsregister unter HRA 52506, sah sich das Unternehmen nunmehr mit einer gerichtlichen Anordnung zur vorläufigen Verwaltung seines Vermögens konfrontiert.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Plagwitzer Verwaltungs GmbH, sowie der verantwortliche Geschäftsführer Bernd Ulf Graichen, unterliegen seit diesem Tag den strengen Vorgaben der Insolvenzordnung. Fortan sind Verfügungen über das Gesellschaftsvermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Götz Lautenbach von der renommierten Kanzlei BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Eschersheimer Landstraße 50–54, 60322 Frankfurt am Main. Herr Lautenbach ist ab sofort beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine offizielle Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Diese Maßnahme gemäß §§ 21, 22 InsO zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin vor einer unkontrollierten Auflösung zu bewahren und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Zugleich eröffnet sie die Möglichkeit, das Unternehmen – je nach Ergebnis der vorläufigen Prüfung – zu sanieren, zu liquidieren oder in ein geordnetes Verfahren zu überführen.
Die CG Dudenstraße I GmbH & Co. KG, die in der Vergangenheit Teil größerer immobilienwirtschaftlicher Strukturen war, steht nun vor einer Phase intensiver Prüfung und Restrukturierung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Tagen mit der Sichtung der Unternehmensunterlagen, der Bewertung von Vermögenswerten sowie mit Gesprächen mit Gläubigern und Vertragspartnern befasst sein.
Mit dem heutigen Beschluss ist die erste Etappe eines potentiell komplexen Insolvenzverfahrens eingeläutet worden – ein Weg, der sowohl Risiken als auch Chancen für Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner birgt.