Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor betrügerischen Jobangeboten, die über die Internetseite vet-staking.com verbreitet werden. Die angeblichen Stellenangebote richten sich vor allem an Privatpersonen und geben vor, eine einfache Tätigkeit im Bereich der Kryptowährungen zu vermitteln. Tatsächlich verbirgt sich dahinter ein hochriskantes und möglicherweise strafbares Geschäftsmodell.
Worum geht es konkret?
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird angeboten, für Dritte Zahlungen über ihr eigenes Bankkonto entgegenzunehmen und diese Gelder in Kryptowerte – also digitale Vermögenswerte wie Bitcoin, Ethereum oder andere Token – umzuwandeln. Häufig sollen die erhaltenen Beträge anschließend über sogenannte Wallets oder Plattformen weitergeleitet oder verwaltet werden.
Dabei wird suggeriert, es handle sich um eine einfache, legale Tätigkeit im Rahmen eines Nebenjobs oder einer freiberuflichen Beschäftigung. Tatsächlich jedoch erfüllen solche Vorgänge die Merkmale einer Kryptowerte-Dienstleistung, die nach geltendem Recht erlaubnispflichtig ist.
Rechtliche Einordnung und Risiken
Wer für andere Personen Kryptowerte kauft, verkauft oder verwaltet – also etwa Wallets führt oder Transaktionen abwickelt –, erbringt unter Umständen Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder Dienste nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Diese dürfen in Deutschland nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin angeboten und durchgeführt werden.
Privatpersonen, die ohne eine solche Erlaubnis tätig werden, machen sich unter Umständen strafbar (§ 54 KWG bzw. § 30 KMAG). In der Regel wissen die Beteiligten nicht, dass sie mit ihrer Tätigkeit möglicherweise Teil eines kriminellen Netzwerks werden – etwa zum Zweck der Geldwäsche.
Darüber hinaus können zivilrechtliche Ansprüche drohen: Personen, deren Gelder unrechtmäßig oder ohne Kenntnis in den Zahlungsfluss eingebracht wurden, können Rückzahlung verlangen. Da die eingesetzten Konten häufig auf den Namen der gutgläubigen Jobbewerber laufen, besteht das Risiko, dass diese selbst in Haftung genommen werden.
Missbrauch persönlicher Daten
Ein weiteres, ernstzunehmendes Risiko betrifft den Missbrauch personenbezogener Daten. In vielen Fällen werden im Rahmen der Bewerbung Ausweiskopien, Kontodaten und andere sensible Informationen verlangt. Diese können für Identitätsdiebstahl, die Eröffnung von Fake-Konten oder sogar für die Durchführung weiterer betrügerischer Geschäfte missbraucht werden – mit teils gravierenden Folgen für die Betroffenen.
BaFin rät zur Vorsicht und zur Anzeige bei den Behörden
Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit mehrfach vor ähnlichen Konstruktionen gewarnt. Insbesondere bei Angeboten, die einen scheinbar einfachen Zugang zum Kryptomarkt versprechen, sollten große Vorsicht und kritische Prüfung gelten. Sobald Gelder Dritter über das eigene Konto laufen, ist höchste Aufmerksamkeit geboten.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die entsprechende Jobangebote erhalten oder bereits Gelder über ihre Konten weitergeleitet haben, werden dringend aufgefordert, umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Nur durch rechtzeitiges Handeln können mögliche strafrechtliche Konsequenzen vermieden und der Missbrauch eigener Daten eingedämmt werden.
Gesetzliche Grundlage der Warnung
Die vorliegende Warnung der BaFin erfolgt auf Basis von
§ 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) sowie
§ 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Beide Vorschriften ermöglichen es der BaFin, die Öffentlichkeit über Anbieter, Geschäftsmodelle oder Webseiten zu informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unerlaubt Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten oder Dritte zur Beteiligung an solchen Tätigkeiten anstiften.