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FMA warnt vor FABS BUCHHALTUNGS SERVICE – Kein konzessionierter Anbieter in Österreich

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) warnt vor Angeboten des Unternehmens FABS BUCHHALTUNGS SERVICE, das unter anderem über die Website www.fabs-buchhaltungsservice.com auftritt. Das Unternehmen gibt an, seinen Sitz in Hollabrunn (Niederösterreich) zu haben und ist unter der E-Mail-Adresse contact@fabs-buchhaltungsservice.com erreichbar.

Keine Konzession – keine Berechtigung für Bankgeschäfte

Nach Angaben der FMA verfügt FABS BUCHHALTUNGS SERVICE über keine behördliche Genehmigung zur Erbringung konzessionspflichtiger Bankgeschäfte in Österreich. Insbesondere ist es dem Anbieter nicht gestattet, Gelddarlehen zu vergeben, da dies gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) dem sogenannten Kreditgeschäft zuzuordnen ist und somit der behördlichen Zulassung unterliegt.

Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Anbieter von Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich über eine aufrechte Konzession verfügen müssen. Das betrifft auch Anbieter, die lediglich online tätig sind oder ihren Sitz im Ausland haben, aber Kunden in Österreich ansprechen.

Täuschende Seriosität und Gefahr für Verbraucher

Durch die Bezeichnung „Buchhaltungsservice“ und die österreichische Anschrift soll offenbar ein Eindruck von Seriosität und Nähe zum Kunden vermittelt werden. Tatsächlich fehlt es jedoch an jeder rechtlichen Grundlage für die angebotenen Dienstleistungen. Für Verbraucher birgt das erhebliche Risiken – insbesondere dann, wenn ihnen Darlehen, Geldanlageprodukte oder ähnliche Services versprochen werden.

Die Erfahrung zeigt, dass bei solchen Anbietern hohe Gebühren, betrügerische Rückforderungen oder gar Identitätsdiebstahl nicht auszuschließen sind. Kunden sollten daher keinesfalls Geld überweisen, Verträge abschließen oder persönliche Daten herausgeben, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, dass der Anbieter eine gültige FMA-Konzession besitzt.

So prüfen Sie Anbieter auf Seriosität

Verbraucherinnen und Verbraucher können im Unternehmensregister der FMA jederzeit kostenlos prüfen, ob ein Anbieter über eine Zulassung verfügt. Bei Unsicherheit empfiehlt die FMA, vor einer Geschäftsbeziehung Rücksprache mit der Behörde oder einer unabhängigen Beratungsstelle zu halten.

Die aktuelle Warnung der FMA erfolgt gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG). Dieser Paragraf ermöglicht es der Aufsicht, die Öffentlichkeit über Anbieter zu informieren, die unerlaubt konzessionspflichtige Bankgeschäfte betreiben oder zu betreiben versuchen.

Fazit und Empfehlung

Die FMA rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur äußersten Vorsicht bei Angeboten von FABS BUCHHALTUNGS SERVICE. Wer bereits mit dem Anbieter in Kontakt stand oder Zahlungen geleistet hat, sollte sich umgehend an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder die FMA selbst wenden. Zudem wird geraten, keinerlei weitere Kommunikation mit dem Anbieter zu führen und sämtliche Unterlagen zu sichern.

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