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FMA warnt vor Angeboten der TTHB – Kein konzessionierter Anbieter für Wertpapiergeschäfte

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat am 3. Juni 2025 eine Warnmeldung zu Finanzdienstleistungen des Anbieters TTHB veröffentlicht. Das Unternehmen tritt unter anderem über die Website m.tthbvb.com sowie per E-Mail über support@ftgmvip.com in Erscheinung.

Nach Einschätzung der FMA ist TTHB nicht berechtigt, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich anzubieten. Insbesondere fehlt dem Anbieter die gesetzlich erforderliche Erlaubnis zur Ausführung von Kundenaufträgen auf eigene oder fremde Rechnung gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018).

Fehlende Zulassung – Erhöhtes Risiko für Anleger

Das bedeutet konkret: TTHB darf keine Wertpapiertransaktionen im Auftrag österreichischer Anleger durchführen – weder rechtlich noch wirtschaftlich. Wer dennoch über diesen Anbieter Finanzgeschäfte abwickelt, handelt auf eigenes Risiko und ohne Schutz durch Aufsicht, Entschädigungsfonds oder rechtlich durchsetzbare Rückforderungsansprüche.

Warnung mit gesetzlicher Grundlage

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018. Diese Bestimmung erlaubt es der FMA, die Öffentlichkeit über Anbieter zu informieren, die ohne erforderliche Konzession verbotene Wertpapierdienstleistungen anbieten oder bewerben. Die Maßnahme dient dem Schutz von Anlegerinnen und Anlegern sowie der Sicherheit des österreichischen Finanzmarkts.

Empfehlung der FMA: Vorab prüfen, statt im Nachhinein verlieren

Die FMA erinnert daran, dass alle Unternehmen, die in Österreich Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen möchten, eine behördliche Zulassung benötigen. Informationen darüber, ob ein Anbieter über eine gültige Konzession verfügt, können jederzeit in der Unternehmensdatenbank der FMA eingesehen werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits Kontakt zu TTHB hatten, Zahlungen geleistet oder vertrauliche Daten weitergegeben haben, sollten sich umgehend an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) wenden und sämtliche Kommunikation dokumentieren.

Fazit: Höchste Vorsicht bei dubiosen Online-Plattformen

Anbieter wie TTHB operieren oft international, anonymisiert und mit aufwendig gestalteten Webpräsenzen, die Seriosität vortäuschen. Sie nutzen gezielte Werbeanzeigen, Social Media oder Kaltakquise, um Vertrauen zu erwecken – doch ohne rechtliche Zulassung fehlt jede Kontrolle, Haftung oder Anlegerabsicherung.

Die FMA appelliert daher an alle potenziellen Anleger, vor einer Investition gründlich zu recherchieren, wachsam zu bleiben und sich im Zweifel beraten zu lassen, bevor sie auf fragwürdige Finanzangebote eingehen.

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