Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor einer Reihe unseriöser Online-Plattformen, die mit vermeintlich automatisiertem Handel durch künstliche Intelligenz werben. Nach derzeitigen Erkenntnissen erbringen die Betreiber dieser Seiten unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen, ohne über eine entsprechende Genehmigung der BaFin zu verfügen.
Automatisierter Handel ab 250 Euro – ein gefährliches Versprechen
Die fraglichen Plattformen locken Privatanleger mit der Aussage, man könne bereits ab einer Einstiegsinvestition von 250 Euro in den KI-gesteuerten Handel mit Finanzinstrumenten einsteigen. Dabei versprechen sie hohe Gewinne, angeblich durch lernfähige Algorithmen oder Handelsroboter, die in Echtzeit Märkte analysieren und gewinnbringend handeln sollen.
Tatsächlich jedoch verfügen diese Websites über kein Impressum, verschleiern die Identität ihrer Betreiber und haben keine Zulassung der BaFin. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob hinter diesen Angeboten überhaupt echte Handelsdienstleistungen erbracht werden – oder ob Anleger schlicht Opfer eines klassischen Online-Anlagebetrugs werden.
Diese Websites sind der BaFin derzeit bekannt
Nach Angaben der BaFin handelt es sich bei folgenden Plattformen um Seiten, die nahezu identische Inhalte und Strukturen aufweisen und offensichtlich von denselben oder miteinander verbundenen Betreibern stammen:
-
geldgrix.de
-
immedintax.xyz
-
beraventex.org
-
invexorix.de
-
grosenextapro.de
-
velupantrex.de
-
halvingai.de
-
velutantrex.de
-
alpfundpro.de
-
velomanatex.org
-
immediatenexavar.de
-
sofortigezukunft.de
-
horvixpro.org
-
brundexor.info
-
kepeltrix.de
-
delvarixis.de
-
norvexiopro.de
-
trevionexpro.de
-
velmiorix.de
-
dopperfolgpro.org
Die vollständige Liste kann sich laufend erweitern. Verbraucher sollten grundsätzlich misstrauisch werden, wenn sich Inhalte, Design und Kontaktlosigkeit mehrerer Plattformen ähneln.
Gesetzliche Grundlage und Konsequenzen
Das Anbieten von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne eine Erlaubnis verstößt gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Die öffentliche Warnung der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 KWG, der es der Behörde erlaubt, vor nicht lizenzierten Anbietern zu warnen.
Anleger, die dennoch Geld auf solchen Plattformen investieren, laufen Gefahr, ihre gesamte Einlage zu verlieren – denn in vielen Fällen sind die Anbieter nicht greifbar, das Kapital fließt auf ausländische Konten, und Rückforderungen verlaufen ins Leere.
Verbraucherhinweis: Wie Sie sich schützen können
Die BaFin rät eindringlich zur Vorsicht bei Online-Anlageangeboten. Seriöse Anbieter verfügen immer über ein Impressum, sind im BaFin-Unternehmensregister auffindbar und stellen umfangreiche Informationen zur Verfügung, einschließlich ihrer regulatorischen Genehmigungen.
Auch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter empfehlen, bei Angeboten mit hohen Renditen bei gleichzeitig niedrigen Einstiegshürden besonders wachsam zu sein. Eine gründliche Hintergrundrecherche, etwa durch Abgleich mit BaFin-Listen oder durch Einholung unabhängiger Informationen, ist unerlässlich.
In der Podcastreihe „Vorsicht, Betrug“ gibt die BaFin zusätzlich praktische Tipps, wie man Betrugsversuche im Internet erkennt und sich effektiv schützt. Die Folge ist über die Website der BaFin sowie gängige Streamingdienste abrufbar.
Was Betroffene tun sollten
Wer bereits investiert oder mit diesen Plattformen Kontakt aufgenommen hat, sollte umgehend:
-
jegliche Kommunikation abbrechen,
-
keine weiteren Zahlungen leisten,
-
Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten,
-
und den Vorfall der BaFin melden.
Die frühzeitige Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden kann entscheidend sein, um Schaden zu begrenzen und weitere Opfer zu verhindern.