Aktenzeichen: 109 IN 69/25
Hagen, 26. Mai 2025 – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Westfalia Werkzeug Commerce GmbH, mit Sitz in der Industriestraße 1, 58093 Hagen, haben nun eine formelle Dimension erreicht: Das Amtsgericht Hagen hat um 15:14 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13055 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Barbara Stolz, Sami Sagur und Markus Weber vertreten. Ziel der gerichtlichen Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern und bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewahren.
Kerninhalte des Beschlusses
1. Einschränkung der Verfügungsmacht
Verfügungen der Westfalia Werkzeug Commerce GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft sämtliche Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse sowie Handlungen, die das Vermögen unmittelbar betreffen.
2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Kanzleisitz Königswall 21, 44137 Dortmund, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt nun die Sicherung des Vermögens sowie die Prüfung, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig und notwendig ist.
Wischemeyer ist insbesondere ermächtigt:
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Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
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eingehende Gelder entgegenzunehmen,
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mit den Drittschuldnern zu kommunizieren und diese über die neue Rechtslage zu informieren.
3. Zahlungsverbote für Drittschuldner
Alle Schuldner der Westfalia Werkzeug Commerce GmbH – etwa Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Rechnungen – dürfen nicht mehr an die Gesellschaft selbst zahlen. Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen an die Schuldnerin selbst würden nicht mehr schuldbefreiend wirken.
4. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt
Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – inklusive Arrest und einstweiliger Verfügung – sind mit sofortiger Wirkung untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Fazit
Mit dem heutigen Beschluss ist die Westfalia Werkzeug Commerce GmbH vorläufig unter Insolvenzaufsicht gestellt. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wird nun durch den gerichtlich bestellten Verwalter bewertet, um zu prüfen, ob eine Fortführung möglich ist oder das Verfahren in eine reguläre Insolvenz übergeht.
Für Gläubiger, Geschäftspartner und Kunden bedeutet dies: Zahlungen, Lieferungen und vertragliche Bindungen müssen ab sofort mit höchster Sorgfalt und unter Berücksichtigung der Rolle des Insolvenzverwalters abgewickelt werden.
Amtsgericht Hagen – Insolvenzgericht
Hagen, 26. Mai 2025
Ich habe am 15.05.2025 Ware bei Westfalia bestellt. Das Gels am 16.05. überwiesen und eine Eingangsbestätigung erhalten ohne irgendwelche Kommentare. Lieferung ist auch keine erfolgt. Dafür ist mir etwas anderes aufgefallen: Ich bekomme seit der Bestellung, von mir unbekannten dubiosen Firmen, E-Mails mit Werbung für Sonderangeboten und vermute das meine E-Mail Adresse verkauft wurde.