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6B47 N No 57 GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Schutzmaßnahmen zur Vermögenssicherung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 633/25

München, 27. Mai 2025 – Das Amtsgericht München hat heute um 10:00 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 6B47 N No 57 GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Nördlichen Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, wird im Handelsregister unter HRB 244200 geführt und durch Geschäftsführer Christian Wolfgang Mayer vertreten.

Hintergrund der Maßnahme

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte offenbar aus Eigeninitiative oder durch Hinweis auf drohende Zahlungsunfähigkeit. Ziel der gerichtlichen Anordnung ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO), bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann bestellt.
Kanzleisitz:
Unterer Anger 3, 80331 München
Kontakt:
Telefon: +49 (89) 5480330
Fax: +49 (89) 548033111
E-Mail: mail@pohlmannhofmann.de

Rechtsanwalt Pohlmann ist damit beauftragt, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen.

Verfügungsverbot für die Schuldnerin

Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dieses Verbot erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger bevorzugt behandelt oder Vermögenswerte dem Verfahren entzogen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit:

  • der Verkündung der Entscheidung,

  • deren Zustellung oder

  • der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de (maßgeblich ist das jeweils früheste Ereignis).

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht zu erklären. Zuständig ist:

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Pacellistraße 5, 80333 München

Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung klar bezeichnen.

Auch elektronische Einreichungen sind möglich, müssen aber eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen (z. B. über das EGVP). Eine einfache E-Mail genügt nicht den Anforderungen.

Fazit

Die vorläufige Insolvenzverwaltung der 6B47 N No 57 GmbH markiert den Beginn einer geordneten rechtlichen Prüfung und potenziellen Sanierung des Unternehmens. Der eingesetzte Insolvenzverwalter wird nun den tatsächlichen wirtschaftlichen Zustand ermitteln und klären, ob eine Fortführung oder ein reguläres Insolvenzverfahren in Betracht kommt. Bis dahin ist jede unternehmerische Handlung nur noch in enger Abstimmung mit dem Verwalter zulässig.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Beschluss vom 27. Mai 2025

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