Dark Mode Light Mode

Autarq GmbH: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3610 IN 3525/25

Berlin, 26. Mai 2025 – Im Zuge wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat das Amtsgericht Charlottenburg über das Vermögen der Autarq GmbH, mit Sitz in der Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde um 14:00 Uhr erlassen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 11577 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Kai Ulrich Klaus Buntrock und Paul Cornelius vertreten.

Ziel der Maßnahme: Sicherung des Unternehmensvermögens

Gemäß §§ 21, 22 InsO wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin vor dem Zugriff Einzelner zu bewahren und die Voraussetzungen für eine geregelte Verfahrensführung zu schaffen:

1. Zwangsvollstreckungen untersagt

Jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – inklusive Arrest und einstweilige Verfügungen – gegen die Autarq GmbH sind bis auf Weiteres verboten, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Verfahren werden ausgesetzt.

2. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er prüft außerdem, ob die Masse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – ein entscheidendes Kriterium für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Dr. Linkert ist unter anderem ermächtigt:

  • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,

  • eingehende Gelder entgegenzunehmen,

  • Insolvenzsonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder in eigenem Namen zu eröffnen (gemäß BGH-Urteilen vom 07.02.2019 und 24.01.2019),

  • Auskünfte bei Banken und anderen Institutionen einzuholen.

3. Beschränkung der Verfügungsmacht

Die Autarq GmbH darf über ihr Vermögen – insbesondere über Außenstände oder Konten – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Das Ziel ist, unkontrollierte Vermögensverschiebungen oder bevorzugte Zahlungen zu verhindern.

4. Zahlungsverbote für Drittschuldner

Gläubiger und Vertragspartner, die offene Verbindlichkeiten gegenüber der Autarq GmbH haben, dürfen nicht mehr an die Gesellschaft selbst zahlen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Eine Missachtung dieser Regelung kann rechtliche Konsequenzen haben.

5. Untersuchungs- und Auskunftsbefugnisse

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen zu prüfen sowie alle für das Verfahren relevanten Auskünfte einzuholen – auch bei Dritten, wie Banken, Versicherungen oder öffentlichen Stellen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die Autarq GmbH oder ein Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe durch:

  • Zustellung,

  • Verkündung oder

  • Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist zu richten an:

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Sie muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben und vom Beschwerdeführer bzw. dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Auch elektronische Einreichungen sind zulässig – jedoch nur mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg wie das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist die Autarq GmbH in eine kritische, aber geordnete Phase eingetreten. Ob das Unternehmen saniert, fortgeführt oder abgewickelt wird, hängt von den weiteren Erkenntnissen des vorläufigen Verwalters ab. Die nächsten Wochen sind entscheidend für die Zukunft des Unternehmens und den Schutz der Gläubigerinteressen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, 26. Mai 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

6B47 N No 57 GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Schutzmaßnahmen zur Vermögenssicherung eingeleitet

Next Post

Frankreich vor historischem Sterbehilfevotum – Nationalversammlung stimmt über Gesetzesreform ab