Aktenzeichen: 3609 IN 3584/25
Berlin, 26. Mai 2025 – Die rotec GmbH Berlin Langrehr & Co, ansässig am Werner-Voß-Damm 58, 12101 Berlin, hat einen bedeutenden Wendepunkt erreicht: Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am heutigen Nachmittag um 17:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens an. Damit verliert die Schuldnerin vorerst die volle Kontrolle über ihre finanziellen Angelegenheiten.
Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 29110 im Handelsregister Charlottenburg, wird von den Geschäftsführern Vassilios Brentel und Karl-Heinz Marx vertreten. Der Insolvenzantrag wurde offenbar in Anbetracht erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten gestellt.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Um eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern, hat das Gericht mehrere Maßnahmen nach den §§ 21, 22 InsO getroffen:
1. Vollstreckungsstopp
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme solcher in unbewegliches Vermögen – sind mit sofortiger Wirkung untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, insbesondere:
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Bankguthaben und Forderungen einzuziehen,
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eingehende Zahlungen entgegenzunehmen,
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Sonderkonten gemäß BGH-Rechtsprechung zu eröffnen und zu verwalten,
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Auskünfte bei Banken einzuholen,
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die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens zu prüfen.
3. Einschränkung der Verfügungsmacht
Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des Verwalters nicht mehr über ihr Vermögen verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Insbesondere sind Bankgeschäfte, Zahlungsanweisungen und Forderungseinzüge untersagt.
4. Zahlungsverbote für Drittschuldner
Alle Schuldner der rotec GmbH (z. B. Kunden mit offenen Rechnungen) dürfen ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Zahlungen an das Unternehmen selbst entfalten keine schuldbefreiende Wirkung mehr (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der Verwalter ist auch mit der Zustellung des Beschlusses an diese Drittschuldner beauftragt.
5. Ermittlungsrechte des Verwalters
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, die Geschäftsräume der rotec GmbH zu betreten, Unterlagen zu prüfen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm alle relevanten Auskünfte zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden – entweder durch die Schuldnerin selbst oder durch ihre Gläubiger, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit bestritten wird (Art. 5 Abs. 1 EU-VO 2015/848).
Die Beschwerde ist zu richten an:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder Veröffentlichung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils früheste Ereignis.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt und unterzeichnet sein. Eine anwaltliche Vertretung ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
Fazit
Mit der Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Schritt im Verfahren der rotec GmbH Berlin Langrehr & Co vollzogen worden. Die vollständige Kontrolle über das Vermögen des Unternehmens liegt nun beim gerichtlich bestellten Verwalter. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung denkbar ist oder das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Berlin, 26. Mai 2025