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Insolvenzantrag gegen DE-WG Fachhandel & Bautenschutz UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6.70 IN 194/24

Mit Beschluss vom 22. Mai 2025 hat das Amtsgericht Potsdam im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DE-WG Fachhandel & Bautenschutz UG (haftungsbeschränkt), Dennewitz 14, 14913 Niedergörsdorf, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Potsdam unter der Handelsregisternummer HRB 35488 P registriert und wird durch Geschäftsführerin Frau Natalija Biljan mit Wohnsitz in Berlin vertreten.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde abgewiesen, weil kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, das die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Kosten decken könnte. Die Aktivmasse wurde durch das Gericht auf 0,00 EUR festgesetzt. Die voraussichtlichen Kosten eines Regelverfahrens wurden mit mindestens 4.400,00 EUR beziffert, welche durch die Schuldnerin nicht aufgebracht werden können.

Das Amtsgericht stützt seine Entscheidung auf §§ 26 Abs. 1, 25 InsO. Danach ist ein Insolvenzverfahren auch dann nicht zu eröffnen, wenn zwar ein Eröffnungsgrund – wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – vorliegt, aber keine Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen vom 20.05.2025, das die Vermögenslosigkeit der Schuldnerin bestätigte.

Kostenentscheidung:
Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die rechtliche Grundlage bildet §§ 4 InsO, 91 ZPO, 58 GKG.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen einzulegen, entweder:

  • ab dem Tag der persönlichen postalischen Zustellung (z. B. per Brief), oder

  • ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de – je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim
Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht, Hegelallee 8, 14467 Potsdam
einzureichen.

Die Beschwerde muss:

  • die angefochtene Entscheidung bezeichnen,

  • klar die Einlegung der Beschwerde zum Ausdruck bringen,

  • und von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein.

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, aber möglich und gegebenenfalls empfehlenswert.

Potsdam, 22. Mai 2025
Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht

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