Aktenzeichen: 70a IN 336/24
Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Consult Peters & Berriman UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Hermann-Löns-Straße 208, 51147 Köln, mit Beschluss vom 17. April 2025 den von der Schuldnerin selbst gestellten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89357, wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Michael Peters vertreten. Laut Unternehmensgegenstand befasst sich die UG mit dem weltweiten Im- und Export von Gütern, insbesondere mit Schwerpunkt auf den Handel mit den USA, sowie mit der Vermittlung von Immobilien, insbesondere Ferienhäusern in den USA.
Der Insolvenzantrag datierte auf den 22. Oktober 2024 und ging am 9. November 2024 beim Gericht ein. Nach eingehender Prüfung kam das Amtsgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen sieht § 26 Abs. 1 InsO vor, dass das Verfahren nicht eröffnet werden kann.
Die Entscheidung bedeutet, dass selbst bei Vorliegen eines Eröffnungsgrundes (wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, wenn die Mittel zur Deckung der Gerichts- und Verfahrenskosten fehlen. Für Gläubiger hat diese Entscheidung meist zur Folge, dass keine Chance mehr besteht, ihre Forderungen über ein Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Amtsgericht Köln – 17. April 2025