Aktenzeichen: 256 IN 1027/24 – Amtsgericht Dortmund
Dortmund, 23. Mai 2025 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Farbert Lackierbedarf UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG hat das Amtsgericht Dortmund einen klaren Schlussstrich gezogen: Das Verfahren wurde mangels Masse nicht eröffnet. Der Gläubigerantrag vom 29. Juli 2024, eingegangen am 07. August 2024, wurde mit Beschluss vom heutigen Tag abgewiesen. Gleichzeitig wurden auch sämtliche im September 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Die betroffene Gesellschaft mit Sitz in der Günther Straße 42, 44143 Dortmund, war im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19252 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde sie durch die Farbert UG (haftungsbeschränkt) als persönlich haftende Gesellschafterin (HRB 33371), geführt durch Geschäftsführer Zahari Prodanov.
Bedeutung der Entscheidung: Insolvenz mangels Masse
Die Abweisung des Insolvenzantrags „mangels Masse“ bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichendes pfändbares Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens – wie etwa für Gericht, Verwalter und Gutachten – zu decken. In solchen Fällen bleibt dem Gericht keine andere Wahl, als den Antrag abzuweisen.
Dies ist häufig gleichbedeutend mit dem Ende der wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens. Gläubiger gehen in der Regel leer aus, es sei denn, es können im Nachgang noch Ansprüche etwa aus Geschäftsführerhaftung oder Insolvenzverschleppung durchgesetzt werden.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Bereits am 10. September 2024 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das verbleibende Vermögen der Schuldnerin zu schützen. Diese Maßnahmen – wie z. B. Einschränkungen bei der Verfügung über Konten oder Vermögensgegenstände – wurden nun ebenfalls aufgehoben. Damit endet die gerichtliche Einflussnahme auf das Unternehmen vollständig.
Fazit
Mit der heutigen Entscheidung ist das Kapitel Farbert Lackierbedarf UG & Co. KG aus insolvenzrechtlicher Sicht abgeschlossen – wenn auch ohne ein reguläres Verfahren. Für Gläubiger ist dies eine bittere Nachricht, da ihre offenen Forderungen voraussichtlich uneinbringlich bleiben. Das Beispiel unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen finanziellen Weichenstellung für kleine und haftungsbeschränkte Unternehmensformen – denn wenn keine Masse vorhanden ist, bleibt oft nur noch die rechtliche Leere.